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Informationen zum Ablauf

Terminvereinbarung für ein Erstgespräch 

Wir vereinbaren per Telefon oder mail einen Termin für ein Erstgespräch. Hierbei können Sie Ihre Anliegen schildern, ich stelle Ihnen meine Rahmenbedingungen für ein gemeinsames Arbeiten an Ihren Themen vor.

Eine Therapieeinheit dauert 50 Minuten und findet gewöhnlich in einer ein- bis zweiwöchentlichen Frequenz statt.

Die Länge des Therapieprozesses richtet sich nach Ihrem Anliegen und Ihrer persönlichen Situation.

Schweigepflicht

§15 Psychotherapiegesetz:

Der Psychotherapeut sowie seine Hilfspersonen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauen oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.

Absageregelung 

Wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht in Anspruch nehmen können, ersuche ich Sie diesen rechtzeitig (48h vorher) telefonisch abzusagen.

Kostenzuschuss

Die Krankenkasse zahlt einen Kostenzuschuss, wenn eine psychische Störung vorliegt, die als Krankheit nach dem Klassifikationssystem ICD 10 anzusehen ist. Für Beratungen und Selbsterfahrung und dergleichen werden von der Krankenkasse keine Kosten übernommen.

Bis zu 10 Therapiestunden sind bewilligungsfrei. Für mehr als 10 Therapiestunden ist ein Bewilligungsantrag der Psychotherapeutin bei der Krankenkasse für bis zu 60 Stunden einzureichen. Vor der 61. Sitzung kann bei Bedarf ein weiterer Bewilligungsantrag für weitere Sitzungen eingereicht werden.

Für eine gänzliche Kostenübernahme der Therapiekosten durch die Krankenkasse ist eine Kontaktaufnahme Ihrerseits mit der Clearingstelle erforderlich:

Clearingstelle Museumstraße 31a, 4020 Linz
Telefon: 0800 202 533  /  Mail: info@nullclearingstelle.net

Weiterführende Informationen:
www.ooelp.at 
www.bmgf.gv.at